10 Gründe, warum es sich lohnt, die Urheberrechte an einer Website zu schützen
April 22, 2021
Hat der Ersteller Ihrer Website Ihnen die urheberrechtlichen Vermögensrechte übertragen? Wenn nicht, dann kümmern Sie sich um diesen Punkt. Nach dem Gesetz dürfen Sie die Website nicht nutzen, da Sie nicht der Urheber sind. Nur der Urheber (oder sein Rechtsnachfolger) hat das Recht, das Werk zu nutzen. Hier sind 10 Gründe, warum es sich lohnt, die urheberrechtlichen Vermögensrechte zu sichern.
Urheberrechtliche Vermögensrechte sind Rechte mit wirtschaftlichem Charakter, die auf dem Eigentumsrecht basieren. Wenn Sie ein Werk (z.B. eine Website, ein Logo, einen Marketingtext oder einen Blogartikel) nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Urhebers. Diese strikte Regel macht den Urheber zum einzigen Berechtigten, das Werk zu verwenden oder darüber zu verfügen, und jeder muss das Gesetz einhalten.
Artikel 17 des Urheberrechtsgesetzes besagt, dass, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, der Urheber das ausschließliche Recht hat, das Werk zu nutzen und darüber in allen Nutzungsarten zu verfügen sowie eine Vergütung für die Nutzung des Werkes zu erhalten. Es ist jedoch zu beachten, dass es Ausnahmen (sogenannte erlaubte Nutzung) gibt, die von der Zustimmung des Inhabers der Vermögensrechte zur Nutzung oder Verfügung über das Werk befreien.
Schutzdauer der urheberrechtlichen Vermögensrechte
Die urheberrechtlichen Vermögensrechte sind zeitlich begrenzt, und die Dauer wird durch das Gesetz bestimmt. Die Dauer kann weder verlängert noch verkürzt werden und wird in vollen Jahren gerechnet. Nach dem Urheberrechtsgesetz und den verwandten Schutzrechten (sofern gesetzlich nicht anders festgelegt) erlöschen die urheberrechtlichen Vermögensrechte nach 70 Jahren:
nach dem Tod des Urhebers, und bei gemeinschaftlichen Werken - nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Miturhebers,
im Falle eines Werks, dessen Urheber unbekannt ist - ab dem Datum der ersten Veröffentlichung (also ab dem Datum, an dem das Werk mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde), es sei denn, das Pseudonym lässt keinen Zweifel an der Identität des Urhebers oder der Urheber hat seine Identität offengelegt,
im Falle eines Werks, für das die urheberrechtlichen Vermögensrechte kraft Gesetzes einer anderen Person als dem Urheber zustehen - ab dem Datum der Veröffentlichung des Werkes, und wenn das Werk nicht veröffentlicht wurde - ab dem Datum seiner Festlegung,
im Falle eines audiovisuellen Werks - nach dem Tod der zuletzt verstorbenen der genannten Personen: Hauptregisseur, Drehbuchautor, Dialogautor, Komponist der für das audiovisuelle Werk komponierten Musik.
10 Gründe, warum es sich lohnt, sich um die urheberrechtlichen Vermögensrechte zu kümmern
Kümmern Sie sich darum, das Recht zur Weiterveräußerung des Werkes im Rahmen der erworbenen urheberrechtlichen und vermögensrechtlichen Rechte ohne Zustimmung des Autors und ohne zusätzliche Vergütung zu haben. Was sollte in der Erklärung zur Übertragung der urheberrechtlichen Vermögensrechte enthalten sein? Die Übertragung der Urheberrechte sollte alle bekannten Nutzungsarten umfassen, insbesondere:
Dauerhafte oder temporäre Fixierung oder Vervielfältigung in Ganzem oder in Teilen, mit irgendwelchen Mitteln und in jeglicher Form, unabhängig vom Format, System oder Standard, einschließlich Drucktechnik, magnetischer Aufzeichnungstechnik, digitaler Technik oder durch Eingabe in den Speicher eines Computers sowie dauerhafte oder temporäre Fixierung oder Vervielfältigung solcher Aufzeichnungen, einschließlich der Erstellung von Kopien und jeglicher Nutzung und Verfügung über diese Kopien;
Anwendung, Einführung, Anzeige, Übertragung und Speicherung, unabhängig vom Format, System oder Standard;
Verleih, Vermietung oder Verpachtung;
Öffentliche Verbreitung, insbesondere Anzeige, öffentliche Wiedergabe, Sendung und Wiederholung in jeglichem System oder Standard, sowie öffentliche Bereitstellung des Werkes auf eine Weise, dass jeder Zugang dazu an einem von ihm gewählten Ort und zu einer von ihm gewählten Zeit haben kann;
Eingabe in den Speicher eines Computers;
Verbreitung im Internet und in geschlossenen Netzwerken;
Übertragung durch Ton oder Bild, drahtlos (über Boden- und Satellitenverbindungen) oder drahtgebunden, in jeglichem System und Standard, einschließlich auch über Kabelnetze und digitale Plattformen;
Bearbeitung, Verarbeitung, Änderung, Korrektur und Modifikation des Werkes;
Genehmigung zur Erstellung von Bearbeitungen, Adaptationen und Modifikationen des Werkes, das Recht zur Verfügung über Bearbeitungen, Adaptationen und Modifikationen des Werkes sowie das Recht zur Bereitstellung dieser Werke zur Nutzung, einschließlich der Erteilung von Lizenzen an Dritte, in allen oben genannten Nutzungsarten; im Falle von Werken, die Computerprogramme oder Internetdienste darstellen, auch:
Das Recht zur Vervielfältigung des Codes oder zur Übersetzung seiner Form (Dekompilierung), einschließlich des Rechts zur dauerhaften oder temporären Vervielfältigung in Ganzem oder in Teilen mit irgendwelchen Mitteln und in jeglicher Form, sowie zur Erstellung von Bearbeitungen (Übersetzungen, Anpassungen oder jegliche anderen Änderungen) ohne Einschränkung der Bedingungen für die Zulässigkeit dieser Handlungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, zur Nutzung für Zwecke der Interoperabilität mit Computerprogrammen oder zur Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung, Verleih, Vermietung oder anderen Nutzungsformen ähnlicher oder vergleichbarer Art.
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